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Betriebsvereinbarung  

Freiwillige Betriebsvereinbarungen

Betriebsvereinbarungen zwischen Betriebsrat und Betriebsinhaber können in folgenden Angelegenheiten abgeschlossen werden (nur auszugsweise, Details § 97 ArbVg):
  • allgemeine Ordnungsvorschriften
  • Arbeitszeitregelungen
  • Urlaubsverbrauch
  • Richtlinien zur Vergabe von Werkswohnungen
  • Auszahlung der Bezüge
  • Maßnahmen zur menschengerechten Arbeitsgestaltung
  • betriebliches Vorschlagswesen
  • Systeme der Gewinnbeteiligung
  • Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung

zurück Seite Seite 1 Hier muss der Betriebsrat zustimmen Zustimmung des Betriebsrats ersetzbar
Freiwillige Betriebsvereinbarungen
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