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Empfehlungen für die Arbeit in der Aufsichtsratssitzung

  • Generell sollte bei jeder Aufsichtsratssitzung darauf geachtet werden, dass große und schwierige Projekte in der Tagesordnung vorgezogen, Routineangelegenheiten hingegen an den Schluss der Sitzung gereiht werden.

  • Treten im Zuge der Berichterstattung durch den Vorstand bzw. durch die Geschäftsführung Unklarheiten auf, so sollten die Arbeitnehmervertreter entsprechende Zwischenfragen stellen. Werden Berichte nur mündlich gegeben, so empfiehlt es sich, umgehend vollständige schriftliche Unterlagen zu verlangen. Erfolgt die Berichterstattung unter Zuhilfenahme moderner Präsentationsmittel (z.B. Power-Point-Präsentationen), so sollten die Arbeitnehmervertreter die sofortige Übergabe von Kopien verlangen.

  • Werden Unterlagen erst kurz vor bzw. zu Beginn der Sitzung verteilt, so sollten die Arbeitnehmervertreter zumindest die Verschiebung des Sitzungsbeginnes verlangen, um die Informationen in Ruhe durchlesen zu können (zu empfehlen wäre jedoch eine Übermittlung der Unterlagen rechtzeitig vor der Sitzung).

  • Bei komplexen und schwierigen Angelegenheiten kann es manchmal Sinn ergeben, die gefassten Beschlüsse sofort zu Papier zu bringen und noch in der Sitzung jedem Aufsichtsratsmitglied auszuhändigen, um spätere Auffassungsunterschiede von vorneherein auszuschalten.

  • Insbesondere bei größeren Aufsichtsräten empfiehlt es sich im Sinne größtmöglicher Effizienz, wichtige Themen und Probleme im Rahmen speziell eingerichteter Aufsichtsratsausschüsse zu behandeln.

  • Gerade bei schwierigen und komplexen Angelegenheiten ergibt sich häufig ein zusätzlicher Informationsbedarf. Ist dies der Fall, so sollten die Arbeitnehmervertreter die Beiziehung von Sachverständigen und Auskunftspersonen zur Beratung über diese Gegenstände beantragen. (Gegebenfalls stehen auch die Berater und Beraterinnen der AK-Consult als Sachverständige zur Verfügung.)

  • Im Falle einer Unternehmenskrise sollten die Arbeitnehmervertreter darauf achten, dass die in dieser Situation notwendigen Beschlüsse auch tatsächlich gefasst werden. Vielfach ergibt es dabei auch Sinn, Rechts- bzw. Wirtschaftsexperten zu dieser Sitzung beizuziehen.

  • Falls notwendig, sollten sich die Arbeitnehmervertreter nicht scheuen, wichtige Angelegenheiten im Aufsichtsrat auch einmal kontroversiell zu diskutieren, auch wenn sie dadurch manchmal als "Störenfried" gelten sollten.

  • Im Sinne einer sorgfältigen Aufsichtsratsarbeit empfiehlt es sich, mehr Aufsichtsratssitzungen abzuhalten, als vom Gesetz gefordert wird.

  • Von der Behandlung dringend anstehender wichtiger Probleme im Rahmen von Rundlauf- bzw. Umlaufbeschlüssen ist in der Regel abzuraten. Sinnvoller wäre eine Behandlung derartiger Probleme im Rahmen einer außerordentlichen Aufsichtsratssitzung.

  • Der jährliche Bericht des Aufsichtsrates an die Haupt- bzw. Generalversammlung sollte speziell darauf eingehen, in welcher Art und in welchem Umfang der Aufsichtsrat die Geschäftsführung während des jeweiligen Geschäftsjahres geprüft hat, und dabei zu keinem "Standardbericht" werden.

  • Die Qualität und Effizienz der Aufsichtsratsarbeit ist wesentlich von der Qualität und Regelmäßigkeit der Information durch Vorstand bzw. Geschäftsführung abhängig. Um diese auch längerfristig sicher zu stellen, sollte der Aufsichtsrat eine Geschäfts- und Informationsordnung für den Vorstand bzw. für die Geschäftsführung beschließen.

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Sollen die Arbeitnehmervertreter/-innen gemeinsame Vorbesprechungen vor den Sitzungen abhalten?
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