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Einige Gedanken zur Beteiligung des Betriebsrates an Beratungsprojekten

Durch die Beteiligung des Betriebsrates an Beratungsprojekten wird die tägliche Betriebsratsarbeit zu einem Prozeß der Beteiligung an der Organisationsentwicklung des Unternehmens, weg von der Stellungnahme zu Unternehmensvorschlägen und von der bloßen Anwendung von Gesetzen. Das heißt:

Defensive Schutzpolitik und reine Besitzstandsicherung
(z.B. Rationalisierungsschutz, Abgruppierungsschutz, Qualifikationssicherung, etc.) sind längerfristig nicht in der Lage, zu arbeitnehmerorientierten Lösungen zu kommen.

Daher ist es notwendig, sich aktiv an der Gestaltung der Neuerungen in Bereichen

  • der Arbeitsorganisation
  • der Arbeitsbedingungen
  • der Arbeitsbeziehungen
zu beteiligen.

Die Chancen dafür sind aus zweierlei Gründen günstig:
Erstens besteht über das "Wie" der Neugestaltung auch seitens der Unternehmungen in der Regel Unsicherheit bzw. Unprofessionalität: Veränderungen im Unternehmen setzen soziale Prozesse in Gang, die schwer plan- und steuerbar sind, was vielfach zu Akzeptanzproblemen, Ängsten, Widerständen aus dem Mittelmanagement führt. Zweitens ergibt sich im Zuge der Neugestaltung teilweise eine "neue Schnittmenge" zwischen Unternehmensinteressen und den Bedürfnissen der Beschäftigten, z.B.

  • hohes Qualifikationsniveau
  • Beteiligung bei der Arbeitsgestaltung
  • Identifikation mit der Arbeit.

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