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Unternehmensberater
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Neue Anforderungen an die Betriebsratsarbeit
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Beratungsprojekte führen zu Neuerungen und Veränderungen im Unternehmen. Für die Betriebsräte bedeutet dies: aktive Mitgestaltung im Sinne der Belegschaft. Dafür ist es notwendig, genau zu wissen, was man will und wie das Gewollte umgesetzt werden kann. Aktiv Mitgestalten erfordert aber auch konzeptionelles Denken und das Denken in Alternativen - man muss für etwas sein. Dazu ist neben Fachwissen vor allem soziale Kompetenz nötig - also Konfliktfähigkeit, die Fähigkeit zur Arbeit in und mit Gruppen und auch die Fähigkeit, zu delegieren.
Der Betriebsrat muss hierfür seine Vertretungsrolle relativieren: Er ist weniger Stellvertreter der Belegschaft, sondern er ist vielmehr "Moderator von Beteiligungsprozessen" - d.h. er hat die Mitarbeit der Belegschaft an der Lösung ihrer Probleme zu organisieren. Dazu ist es wiederum notwendig, die Pluralität von Arbeitnehmerinteressen anzuerkennen |
Auf dieser Grundlage geht es darum,
- einen Interessenausgleich zwischen verschiedenen Beschäftigungsgruppen zu erreichen
- gemeinsam Alternativen zu entwickeln
- methodisch zu arbeiten (so wie die Beraterfirma)
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