Die Arbeiterkammer ist die gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitnehmer/-innen in Österreich. Die Pflichtmitgliedschaft ist die Voraussetzung dafür, dass die AK bei der Begutachtung von Gesetzen mitwirken kann und in ihre Vollziehung eingebunden ist. Die Verbindung von politischer Interessenvertretung und einem umfangreichen Serviceangebot macht den großen Nutzen der AK für ihre Mitglieder aus. |