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Betriebsräte zur Holdinglösung von ESG und SBL in Linz
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Seit 1.Oktober 2000 sind ESG und SBL offiziell unter dem Dach einer Holding zusammengefasst. Worin bestanden Eure wichtigsten Aufgaben im Zuge dieser tiefgreifenden Änderung?
- Mahringer:
Zum einen mussten wir uns von der ökonomischen Sinnhaftigkeit dieser Lösung überzeugen. Darüber hinaus war unser Ziel, die Rechte der bestehenden Dienstnehmer zu sichern und die menschlichen Probleme, die im Zuge dieser neuen Struktur entstehen, aufzugreifen und zu tragfähigen Lösungen beizutragen.
- Stellnberger:
Die Sicherung dieser Rechte war deswegen so schwierig, weil in den beiden Unternehmen völlig unterschiedliche Kollektivvetragszugehörigkeiten und dienstrechtliche Vorschriften bestehen. Dennoch haben wir dieses Ziel weitgehend erreicht. Die Frage nach der ökonomischen Sinnhaftigkeit der Holdinglösung lässt sich aus der Sicht der beiden Unternehmen aber unterschiedlich beantworten.
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Worin liegen die Hauptprobleme einer solchen Zusammenführung vormals eigenständiger Unternehmen?
- Mahringer:
Eine Erschwernis ist sicher das hohe Tempo der Veränderung: Vor zwei Jahren war eine Fusionierung noch kein Thema. Ein zweiter wichtiger Bereich ist die Angst vor dem Identitätsverlust, denn ESG und SBL haben beide starke Unternehmenskulturen.
- Stellnberger:
Die zukünftige Integration der beiden Unternehmen wird sicherlich sehr schwierig, da natürlich jede der beiden Kulturen versucht, sich zu behaupten bzw. durchzusetzen.
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Hattet und habt Ihr als Betriebsräte die Möglichkeit, den Prozess mitzugestalten?
- Mahringer:
Wir konnten unser Anliegen der Absicherung entsprechend einbringen, wobei die hohe Geschwindigkeit der Veränderung mitunter dazu geführt hat, dass wir nicht alle Informationen, die wir benötigt hätten, immer rechtzeitig erhalten haben.
- Stellnberger:
Über das Einfordern von Sicherheiten und Informationen haben wir die Qualität des Prozesses im Sinne der Arbeitnehmerinteressen sicherlich gefördert. Dies wird auch in der neuen Struktur wichtig sein, wobei sich die Betriebsratskörperschaften an die neue Gliederung anpassen müssen und somit im nächsten Jahr Neuwahlen anstehen.
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