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Geld bei Krankheit  

Wer krank ist, dem gebührt auch eine Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber.

Entgelt ist nicht nur Lohn und Gehalt. Auch Überstunden oder Zulagen, im Durchschnitt gerechnet, gehören dazu. Wie lange bezahlt werden muss, hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab und kann bei ArbeitnehmerInnen und Angestellten verschieden sein. Ist der Krankenstand die Folge eines Arbeitsunfalls, gelten andere Anspruchsvoraussetzungen.

Zunächst muss die Firma das Entgelt voll zahlen, später teilweise. Danach gibt es Krankengeld.

Krankengeld

Das Krankengeld muss bei der Krankenkasse beantragt werden. Kranken ArbeitnehmerInnen gebührt ab dem 4. Tag das Krankengeld. Ebenso haben versicherte freie DienstnehmerInnen seit 1.1.2008 Anspruch auf Krankengeld.

Höhe des Krankengeldes

Die Höhe des Krankengeldes hängt vom Einkommen im letzten Monat vor der Erkrankung und von der Höhe der geleisteten Entgeltfortzahlung ab.

Gar kein Krankengeld gibt es für jene Zeit, für die ein Anspruch auf mehr als die Hälfte des vor dem Krankenstand bezogenen Entgelts besteht. Sinkt der Anspruch auf die Hälfte des Entgelts, steht Ihnen die Hälfte des Krankengeldes zu. Sinkt der Anspruch unter die Hälfte des Entgelts, gibt es volles Krankengeld.

So lange gibt es Krankengeld

Krankengeld gibt es längstens 1 Jahr.
Wer mindestens 13 Wochen wieder arbeitsfähig ist, hat einen neuen Anspruch.

Urlaubsanspruch und Krankenstand

Auch bei langen Krankenständen - wenn kein Entgeltfortzahlungsanspruch mehr besteht - gibt es den vollen Urlaubsanspruch. Ist also jemand zwei Jahre krank, entsteht der volle Urlaubsanspruch.

Wer erhält kein Krankengeld?


Keinen Anspruch auf Krankengeld haben:
  • Lehrlinge ohne Entgelt
  • PraktikantInnen
  • Krankenpflege- und HebammenschülerInnen
  • PensionistInnen
  • BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld

    Krankengeld gibt es auch dann nicht, wenn die Arbeitsunfähigkeit durch eigene Schuld, etwa durch Raufhandel oder Trunkenheit verursacht wird.


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