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Alterspension  

In die Alterspension können Männer mit 65 und Frauen derzeit noch mit 60 gehen. Das Antrittsalter für Frauen wird schrittweise auf 65 Jahre angehoben:

Frauen, die zwischen dem 2.12.1963 und dem 1.6.1964 geboren wurden können erst mit 60 ½ Jahren gehen. Für die im folgenden Halbjahr geborenen gilt wieder ein 6 Monate späteres Pensionsantrittsalter; ab dem 2.6.1968 geborene Frauen können erst mit 65 Jahren in die Alterspension gehen.

Das brauchen Sie:
  • Entweder 180 Beitragsmonate im ganzen Leben (Beitragsmonate sind Arbeitszeiten, freiwillige Pensionsversicherung, Nachkauf von Schul- und Studienzeiten, die ersten 24 Monate Kinderbetreuungsgeld).

  • Oder 300 Versicherungsmonate im ganzen Leben (hier zählen alle Versicherungszeiten, also zum Beispiel auch Arbeitslosengeld/Notstandshilfebezug)

  • Oder in den letzten 360 Kalendermonaten 180 Versicherungsmonate (auch hier zählen alle Versicherungszeiten).

Wenn Sie nach dem 31.12.1954 geboren wurden und vor dem 1.1.2005 zumindest 1 Versicherungsmonat haben, gibt es eine zusätzliche Möglichkeit:

180 Monate Versicherungszeit ab dem 1.1.2005 (oder davor liegende Kindererziehungszeiten), von denen mindestens 84 Arbeitsmonate sein müssen.

Für nach dem 31.12.1954 geborene, die bis 1.1.2005 noch keine Versicherungszeiten haben, ist das die einzige Möglichkeit.

So stellen Sie den Antrag auf Pension

Die Alterspension beantragen Sie mit dem dafür vorgesehenen Antragsformular bei Ihrem Pensionsversicherungsträger.
Da die Antragstellung den Pensionsstichtag auslöst, sollten Pensionsanträge im letzten Monat der Beschäftigung, frühestens jedoch in dem Monat, in dem der Versicherungsfall (= Pensionsanfallsalter) eintritt, gestellt werden.

 Broschüre 
Pensionsrecht: Die wichtigsten Bestimmungen für die über 50-Jährigen
Pensionsrecht 2008


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