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Integrative Berufsausbildung  

Lehrabschluss

  • Verlängerte Lehrzeit (§ 8b Abs.1):
    Die verlängerte Lehrzeit wird mit der Lehrabschlussprüfung abgeschlossen.

  • Teilqualifizierung (§ 8b Abs.2):
    Zur Feststellung der erworbenen Qualifikationen kann innerhalb der letzten zwölf Wochen der Ausbildung eine Abschlussprüfung durchgeführt werden.

Berufsschule

  • Verlängerte Lehrzeit (§ 8b Abs.1):
    Personen, die im Rahmen der verlängerten Lehrzeit ausgebildet werden, sind zum Besuch der Berufsschule verpflichtet.

  • Teilqualifizierung (§ 8b Abs.2):
    Bei einer Ausbildung im Rahmen einer Teilqualifizierung besteht das Recht bzw. die Pflicht zum Besuch der Berufsschule nach Maßgabe der vereinbarten Einbindung in den Berufsschulunterricht.

Sozialrechtliche Absicherung

Personen, die eine integrative Berufsausbildung absolvieren, gelten als Lehrlinge im Sinne

a) des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes,
b) des Familienlastenausgleichsgesetzes,
c) des Arbeitslosenversicherungsgesetzes,
d) des Insolvenzentgeltsicherungsgesetzes und
e) des Einkommensteuergesetzes.

Für Personen, welche sich in einer vorgelagerten Berufsorientierungsmaßnahme befinden, gilt diese Gleichstellung bis zum Ausmaß von sechs Monaten.

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Lehrabschluss und sozialrechtliche Absicherung
Wechsel zwischen verschiedenen Ausbildungsarten und Entlohnung Wer sind die Ansprechpartner? weiter


 FAQ 
Wer kommt für die integrative Berufsausbildung in Frage?
Wo kann ausgebildet werden?
Was sind die Inhalte der integrativen Berufsausbildung?


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