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Integrative Berufsausbildung
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Kann zwischen den verschiedenen Ausbildungsarten gewechselt werden?
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Bei einer Ausbildung in einem regulären Lehrberuf, einer Ausbildung in verlängerter Lehrzeit (Abs. 1) oder bei einer Teilqualifizierung (Abs. 2) ist ein Wechsel in eine jeweils andere dieser Ausbildungen möglich. Voraussetzung dafür ist, dass
a) diese Person vom AMS nicht in ein reguläres Lehrverhältnis vermittelt werden kann,
b) eine der vier Voraussetzungen vorliegt und
c) im Einvernehmen mit der Berufsausbildungsassistenz und unter Einbeziehung des Landesschulrates eine derartige Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien abgeschlossen wurde.
Bei einem Wechsel sind im Einvernehmen mit der Berufsausbildungsassistenz die in der Folge noch erforderlichen Ausbildungsinhalte und die Ausbildungsdauer festzulegen. |
Werden Zeiten der Teilqualifizierung auf Lehrzeiten angerechnet?
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Wenn bei einer Teilqualifizierung (Abs. 2) die Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt und auch das berufsfachliche Bildungsziel der ersten Schulstufe der Berufsschule erreicht wurde, so ist bei einer anschließenden Ausbildung
a) in einem regulären Lehrberuf oder
b) in einer verlängerten Lehrzeit
zumindest das erste Lehrjahr anzurechnen, sofern nicht zwischen Lehrberechtigten und Lehrling eine weitergehende Anrechnung vereinbart wurde. |
Entlohnung
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| Wird die integrative Berufsausbildung in Lehrbetrieben durchgeführt, sind die jeweiligen Bestimmungen des zutreffenden Kollektivvertrages heranzuziehen. Erfolgt die Integration in einer besonderen selbstständigen Ausbildungseinrichtung, wird die Lohnhöhe üblicherweise vom Auftraggeber (z.B. AMS) oder von der Ausbildungseinrichtung festgelegt. |
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