Sie befinden Sich in:
Navigation überspringen      Wir über uns    Mitgliedschaft    Betriebsräte    Betriebssport    Presse    Sitemap    Kontakt

zur erweiterten Suche
Arbeit & Recht Steuer & Geld Bildung Beruf & Familie Arbeit & Gesundheit Konsument
Sie befinden sich auf folgendem Pfad
 Pfad: Home | Arbeit & Recht | Lehre | Integrative Ausbildung
Abfertigung
Arbeit & Behinderung
Arbeitsklima
Arbeitslosigkeit
Arbeitsverträge
Arbeitszeit
Ausländische Arbeitnehmer/-innen
Beendigung des Dienstverhältnisses
Bewerbung
Insolvenz
Krankheit & Pflege
Lehre
->
Beendigung & Auflösung
->
Berufsaus- bildungsgesetz
->
Berufsschule
->
Freifahrt & Fahrtenbeihilfe
->
Integrative Ausbildung
->
Lehrabschlussprüfung
->
LehrberufsABC
->
Lehrvertrag
->
Weiterverwen- dungspflicht
Pension
Urlaub
Integrative Berufsausbildung  

Wer sind die Ansprechpartner?

Neben den beiden Vertragsparteien und etwaigen Erziehungsberechtigten sind dies:

  • Arbeitsmarktservice:
    Das AMS versucht grundsätzlich alle Jugendliche in reguläre Lehrstellen zu vermitteln. Wenn dies nicht möglich ist, wird versucht, Personen auf welche die Voraussetzungen für eine integrative Berufsausbildung zutreffen, in Lehrbetriebe zu vermitteln (Förderung!) oder es werden Ausbildungsaufträge an besondere selbstständige Ausbildungseinrichtungen erteilt.
  • Bundessozialamt, Landesgeschäftsstelle Oberösterreich:
    Das Bundessozialamt bauftragt die Berufsausbildungsassistenz zur Betreuung jener Jugendlichen, auf welche die Voraussetzungen für eine integrative Berufsausbildung zutreffen und die begünstigte Behinderte sind oder die einen Clearingprozess durchlaufen haben.
  • Berufsausbildungsassistenz:
    Die Berufsausbildungsassistenz berät und unterstützt die Absolventen und alle an der Ausbildung Beteiligten vor und während der Ausbildung.
  • Schulbehörde I. Instanz und Schulerhalter:
    Die Festlegung der Inhalte, der Ziele, der Zeitdauer, der pädagogischen Begleitmaßnahmen und der Einbindung in den Berufsschulunterricht hat unter Einbeziehung der Schulbehörde und des Schulerhalters (Land OÖ) zu erfolgen.
  • Lehrlingsstelle:
    Die Lehrlingsstelle trägt die Lehr- und Ausbildungsverträge ein, wenn

    1. vom AMS bestätigt wird, dass eine Vermittlung in ein reguläres Lehrverhältnis nicht möglich war,

    2. wenn bestätigt wird, dass eine der notwendigen Voraussetzungen vorliegt und

    3. eine verbindliche Erklärung über die Durchführung der Berufsausbildungsassistenz vorliegt.


    Die Lehrlingsstelle organisiert auch die Lehr- und Abschlussprüfungen.

Aufgaben der Berufsausbildungsassistenz

  • Ausbildungsverhältnisse im Rahmen der integrativen Berufsausbildung zu begleiten und zu unterstützen.
  • Sozialpädagogische, psychologische und didaktische Probleme - mit Vertretern von Lehrbetrieben und Berufsschulen – zu erörtern und zur Lösung beizutragen.
  • Vor Beginn der integrativen Berufsausbildung gemeinsam mit Jugendlichen, Erziehungsberechtigten, Ausbildungsberechtigten und unter Einbeziehung der Schulbehörde I. Instanz und des Schulerhalters die Ziele der integrativen Berufsausbildung festzulegen.
  • Die Ausbildungsinhalte, die Ausbildungsziele und die Zeitdauer gemeinsam mit den Vertragsparteien und unter Einbeziehung der Schulbehörde I. Instanz und des Schulerhalters festlegen.
  • Festlegen der pädagogischen Begleitmaßnahmen bzw. die Form der Einbindung in den Berufsschulunterricht gemeinsam mit Vertragsparteien und unter Einbeziehung der Schulbehörde I. Instanz und des Schulerhalters.
  • Die Abschlussprüfung (Teilqualifizierung) gemeinsam mit einem Experten des betreffenden Berufsbereiches durchzuführen.
  • Bei einem Ausbildungswechsel das Einvernehmen mit allen Beteiligten herstellen und besondere Beratungen durchzuführen.

zurück Seite Seite 1 Ausbildungswege der integrativen Berufsausbildung Lehrabschluss und sozialrechtliche Absicherung Wechsel zwischen verschiedenen Ausbildungsarten und Entlohnung
Wer sind die Ansprechpartner?


 FAQ 
Wer kommt für die integrative Berufsausbildung in Frage?
Wo kann ausgebildet werden?
Was sind die Inhalte der integrativen Berufsausbildung?


AK Vorarlberg AK Tirol AK Tirol AK Wien AK Kärnten AK Salzburg AK Oberösterreich AK Steiermark AK Niederösterreich AK Burgenland
AK-Portal
 Warenkorb (leer)
 AKOÖ Bezirksstellen
Abfertigungs-Rechner
 Ratgeber & Servicerechner
 Der Rechtsexperte informiert
Kontakt & Beratung
Broschüren
Newsletter
Links für Arbeitnehmer