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Integrative Berufsausbildung
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Wer sind die Ansprechpartner?
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| Neben den beiden Vertragsparteien und etwaigen Erziehungsberechtigten sind dies: |
- Arbeitsmarktservice:
Das AMS versucht grundsätzlich alle Jugendliche in reguläre Lehrstellen zu vermitteln. Wenn dies nicht möglich ist, wird versucht, Personen auf welche die Voraussetzungen für eine integrative Berufsausbildung zutreffen, in Lehrbetriebe zu vermitteln (Förderung!) oder es werden Ausbildungsaufträge an besondere selbstständige Ausbildungseinrichtungen erteilt.
- Bundessozialamt, Landesgeschäftsstelle Oberösterreich:
Das Bundessozialamt bauftragt die Berufsausbildungsassistenz zur Betreuung jener Jugendlichen, auf welche die Voraussetzungen für eine integrative Berufsausbildung zutreffen und die begünstigte Behinderte sind oder die einen Clearingprozess durchlaufen haben.
- Berufsausbildungsassistenz:
Die Berufsausbildungsassistenz berät und unterstützt die Absolventen und alle an der Ausbildung Beteiligten vor und während der Ausbildung.
- Schulbehörde I. Instanz und Schulerhalter:
Die Festlegung der Inhalte, der Ziele, der Zeitdauer, der pädagogischen Begleitmaßnahmen und der Einbindung in den Berufsschulunterricht hat unter Einbeziehung der Schulbehörde und des Schulerhalters (Land OÖ) zu erfolgen.
- Lehrlingsstelle:
Die Lehrlingsstelle trägt die Lehr- und Ausbildungsverträge ein, wenn
- vom AMS bestätigt wird, dass eine Vermittlung in ein reguläres Lehrverhältnis nicht möglich war,
- wenn bestätigt wird, dass eine der notwendigen Voraussetzungen vorliegt und
- eine verbindliche Erklärung über die Durchführung der Berufsausbildungsassistenz vorliegt.
Die Lehrlingsstelle organisiert auch die Lehr- und Abschlussprüfungen.
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Aufgaben der Berufsausbildungsassistenz
- Ausbildungsverhältnisse im Rahmen der integrativen Berufsausbildung zu begleiten und zu unterstützen.
- Sozialpädagogische, psychologische und didaktische Probleme - mit Vertretern von Lehrbetrieben und Berufsschulen – zu erörtern und zur Lösung beizutragen.
- Vor Beginn der integrativen Berufsausbildung gemeinsam mit Jugendlichen, Erziehungsberechtigten, Ausbildungsberechtigten und unter Einbeziehung der Schulbehörde I. Instanz und des Schulerhalters die Ziele der integrativen Berufsausbildung festzulegen.
- Die Ausbildungsinhalte, die Ausbildungsziele und die Zeitdauer gemeinsam mit den Vertragsparteien und unter Einbeziehung der Schulbehörde I. Instanz und des Schulerhalters festlegen.
- Festlegen der pädagogischen Begleitmaßnahmen bzw. die Form der Einbindung in den Berufsschulunterricht gemeinsam mit Vertragsparteien und unter Einbeziehung der Schulbehörde I. Instanz und des Schulerhalters.
- Die Abschlussprüfung (Teilqualifizierung) gemeinsam mit einem Experten des betreffenden Berufsbereiches durchzuführen.
- Bei einem Ausbildungswechsel das Einvernehmen mit allen Beteiligten herstellen und besondere Beratungen durchzuführen.
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