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Integrative Berufsausbildung
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Seit 1996 gibt es das Problem, dass für Schulabgänger keine entsprechende Anzahl qualifizierter Lehrstellen zur Verfügung steht. Insbesondere schwächere bzw. benachteiligte Jugendliche, die mit einer anspruchsvollen Lehrausbildung – (vorerst) überfordert wären, erhalten oft keine Chance der betrieblichen Erstqualifizierung. Die im Jahre 1998 eigens dafür geschaffene „Vorlehre“ wurde von den Betrieben nicht angenommen. Auf Initiative der Sozialpartner wurde daher eine neue Form der Ausbildung entwickelt, welche den unterschiedlichen Bedürfnissen dieser Personen nach optimaler Ausbildung entspricht (entsprechen soll). Die integrative Berufsausbildung ist – wie die Lehre – im Berufsausbildungsgesetz geregelt (§ 8 b), seit 1. September 2003 in Kraft und löst die Vorlehre ab.
Ziel der integrativen Berufsausbildung ist die verbesserte Eingliederung von benachteiligten Personen mit persönlichen Vermittlungshindernissen in das Berufsleben.
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