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Weiterarbeit nach Lehrende (Weiterverwendungspflicht)
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Ist die Lehrzeit vorbei, stellt sich für viele die Frage, ob sie weiter im Betrieb arbeiten oder sich nach einem neuen Arbeitsplatz umsehen wollen.
Grundsätzlich gilt, dass der Lehrberechtigte seinen ehemaligen Lehrling mindestens noch drei Monate weiter beschäftigen muss. Der Lehrling kann hingegen sofort den Arbeitsplatz wechseln - falls er oder sie das will.
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