 |
|
 |
 |
 |
|
|
Nostrifikation von Schulzeugnissen
|
|
|
 |
| Anerkennung ausländischer Schulzeugnisse |
Die Nostrifizierung ist die Gleichstellung eines ausländischen mit einem österreichischen (Reife)Zeugnis. Dadurch wird das ausländische (Reife)Zeugnis dem entsprechenden österreichischen (Reife)Zeugnis samt allen sich daraus ergebenden Berechtigungen gleichgestellt. Voraussetzung ist die inhaltliche und umfangmäßige Gleichwertigkeit der ausländischen mit der österreichischen Ausbildung. Wenn einzelne Gegenstände nicht ausreichend nachgewiesen werden, so sind diese Unterschiede durch Prüfungen vor einer Externisten/-innenprüfungskommission auszugleichen. Die Anmeldung zu diesen Prüfungen erfolgt über den Landesschulrat.
|
|
|
 |
 |
 |
|
 |