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Änderung des Reisepreises

Es gilt grundsätzlich der vereinbarte Reisepreis. Eine mögliche Preisänderung muss vertraglich vereinbart sein (Preisgleitklausel) und ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich: bei Änderung der Beförderungskosten (z.B. Benzinpreis), der Flughafengebühren oder Wechselkurse. Die Preisgleitklausel ist grundsätzlich nur dann wirksam, wenn sie genaue Angaben zur Berechnung des neuen Preises enthält und unter denselben Bedingungen auch eine Preissenkung weitergegeben wird. Liegt die Erhöhung über zehn Prozent des Reisepreises, können Sie aufgrund dieser erheblichen Änderung den Rücktritt erklären.

Erfolgt die Reise innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsabschluss, ist eine Preiserhöhung nicht zulässig, außer es gibt darüber mit Ihnen eine Sondervereinbarung. Ab dem 20. Tag vor dem Reiseantritt ist jede Preiserhöhung unzulässig.

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