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Informationspflicht im Reiseprospekt bzw. des Reisebüros

Das Reiseprospekt bzw. die Homepage des Reiseveranstalters muss enthalten:

  • Firmenname und Adresse des Veranstalters
  • Produktname des angebotenen Reiseprogrammes
  • Reisepreis und Zahlungsmodalitäten
  • Bestimmungsort, Reiseroute und Transportmittel
  • Unterbringung und Verpflegung (Art, Lage, Kategorie oder Komfort und Hauptmerkmale)
  • erforderliche Mindestteilnehmerzahl
  • Zeitpunkt vor Reisebeginn, bis zu dem ein Nichtzustandekommen der Reise bekannt gegeben wird

Die im Prospekt angegebenen Beschreibungen bezüglich Qualität des Hotels, des Strandes usw. müssen stimmen (Prospektwahrheit, Prospektklarheit, Prospektvollständigkeit).

Informationspflicht besteht über eventuelle Pass- und Visumerfordernisse, ebenfalls über Impfvorschriften.

Das Reisebüro dient als Vermittler zwischen Ihnen und dem Veranstalter. Es hat die Aufgabe, notwendige Unterlagen rasch weiterzuleiten und Sie darüber zu informieren, was zusätzlich zum Katalog für Sie wichtig ist. Den Reisevertrag schließen Sie mit dem Veranstalter, so dass dieser für die ordentliche Durchführung der Reise haftet.

zurück Seite Seite 1 Reisevertrag Stornierung und Kosten Änderung des Reisepreises Konkurs des Reiseveranstalters
Informationspflicht im Reiseprospekt bzw. des Reisebüros


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