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Pensionsvorschuss und Übergangsgeld
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Übergangsgeld
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Anspruchsvoraussetzungen
Personen, die das frühestmögliche Pensionsalter für die vorzeitige Alterspension in den Jahren 2007 bis 2009 oder auch schon früher erfüllen und |
- arbeitslos für die Dauer von mindestens 52 Wochen innerhalb der letzten 15 Monate sind und
- die Anwartschaft gemäß § 14 AlVG oder
- die Anwartschaft durch 780 Wochen (=15 Jahre) arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung innerhalb der letzten 25 Jahre erfüllen.
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Höhe des Übergangsgeldes
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| Das Übergangsgeld gebührt in der Höhe des um 25% erhöhten Grundbetrages des Arbeitslosengeldes zuzüglich allfälliger Familienzuschläge, mindestens jedoch in der Höhe des Arbeitslosengeldes, wenn dieses aufgrund eines Ergänzungsbetrages höher ist. |
Einkommensanrechnung
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Neben dem Übergangsgeld kann der Leistungsbezieher ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit beziehen, wenn es die Geringfügigkeitsgrenzen nicht überschreitet. Bei einem Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze gebührt kein Übergangsgeld.
Bei vorübergehender Erwerbstätigkeit ist außerdem 90% jenes Teils des (Netto-)Einkommens, welches die monatliche Geringfügigkeitsgrenze (€ 349,01 - Stand 2008) überschreitet auf die Arbeitslosenversicherungsleistung anzurechnen. |
Einkommensgrenzen
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| Für das Übergangsgeld gelten dieselben Bestimmungen wie beim Arbeitslosengeld. |
Das Übergangsgeld ist steuerfrei.
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| Erhält der Steuerpflichtige das Übergangsgeld nur für einen Teil des Kalenderjahres, so sind die für das restliche Kalenderjahr bezogenen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb und die zum laufenden Tarif zu versteuernden Einkünfte aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit auf einen Jahresbetrag umzurechnen, um den Steuersatz zu ermitteln. Die festzusetzende Steuer darf jedoch nicht höher sein als jene, die sich bei Besteuerung sämtlicher Bezüge ergeben würde. |
Bezugsdauer
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| Das Übergangsgeld wird bis zur Erfüllung der Voraussetzung für eine Alterspension, längstens jedoch bis zum Ablauf des Kalendermonates, in dem das Regelpensionsalter erreicht wird, gewährt. |
Antragstellung & Auszahlung
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| Die Antragstellung und die Auszahlung des Übergangsgeldes entsprechen dem Arbeitslosengeld. |
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