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Grenzen der Überstundenarbeit


Bei Vorliegen eines erhöhten Arbeitsbedarfes können fünf Überstunden wöchentlich vereinbart werden. Darüber hinaus können weitere fünf Überstunden wöchentlich (insgesamt also zehn Überstunden wöchentlich), diese jedoch nur in einem jährlichen Höchstausmaß von 60 Stunden ohne Zustimmung des Arbeitsinspektorates vereinbart werden. Die Tagesarbeitszeit (= Normalarbeitszeit + maximal zulässige Überstunden) darf dabei grundsätzlich 10 Stunden nicht überschreiten.

Achtung:
Es gibt allerdings div. Möglichkeiten (durch Gesetz, Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung), die tägliche oder wöchentliche Normalarbeitszeit zu verlängern.
Z.B. bei Arbeitsbereitschaft, 4-Tage-Woche, in div. Branchen (z.B. Gastgewerbe).
Dadurch kann sich auch ein höheres Ausmaß an zulässigen Überstunden ergeben. Darüber hinaus kann aber nur das Arbeitsinspektorat bei Nachweis eines dringenden Bedürfnisses auf Antrag des Arbeitgebers Überstunden bewilligen.

Um im Einzelfall anklären zu können, ob schon Überstunden vorliegen bzw. ob Überstunden in diesem Umfang überhaupt zulässig sind, ist es ratsam, mit einer AK-Rechtsberaterin oder einem AK-Rechtsberater Rücksprache zu halten.

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