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Pensionsharmonisierung: Bin ich betroffen?  

Das sollten Sie über die derzeit geplanten Maßnahmen der Pensionsharmonisierung wissen:

Ab wann gilt die Harmonisierung?

Beginn ist der 1. Jänner 2005. Wer am 31. Dezember 2004 oder früher seinen 50er feiert, ist nicht betroffen. Nicht harmonisiert sind Gemeinde- und Landesbeamte sowie Ärzte, Notare und andere Freiberufler.

Wie wird die Pensionshöhe bemessen?

Die "Zauberformel" lautet 65/45/80. Wer im neuen System nach 45 Versicherungsjahren im Alter von 65 Jahren in Pension geht, bekommt 80 Prozent des durchschnittlichen Lebenseinkommens.

Wie erfolgt die Pensionsberechnung?

Es werden zwei Pensionen für die Berufslaufbahn berechnet – und zwar nach dem alten (Pensionsreform 2003) und neuen System. Dies wird als Parallelrechnung bezeichnet.

Ein Beispiel: Wer zwanzig Jahre im alten und zwanzig Jahre im neuen System verbracht hat, bekommt seine Pension zu fünfzig Prozent aus den alten und zu fünfzig Prozent aus den neuen Ansprüchen-beide Pensionen werden von 40 Versicherungsjahren berechnet und von jeder erhält man die Hälfte.

Wann kann man in Pension gehen?

Das Regelpensionsalter liegt bei 65 Jahren für Männer und 60 für Frauen. Durch den "Pensionskorridor" wird auf Dauer ein Pensionsantrittsalter zwischen dem 62. und 68. Lebensjahr möglich (mit mindestens 37,5 Versicherungsjahren) - mit Ab- und Zuschlägen von derzeit 4,2 Prozent pro Jahr. Aufgrund einer Gesetzesänderung ist geplant, den Abschlag zu halbieren, dh. auf 2,1 Prozent pro Jahr.

Das Regelpensionsalter für Frauen wird erst 2033 65 Jahre betragen, ab 2024 wird es von 60 Jahre jährlich um 6 Monate erhöht (siehe Infobox).

Was habe ich davon, ein Beamter zu sein?

Viel, wenn ich über 50 bin. Und das sind mehr als 28 Prozent aller Beamten. Zum Vergleich: Nur 16 Prozent der Arbeiter sind über 50 und werden nicht harmonisiert.

Was ist mit der "Hacklerregelung" bei langer Beitragszeit?

Bestimmte Geburtsjahrgänge können noch vor 60 (Frauen) bzw. 65 (Männer) in Pension gehen. Voraussetzung sind viele Beitragsjahre (45 Jahre Männer, 40 Jahre Frauen), wobei auch bis zu 5 Jahren Kinderbetreuungszeiten und bis zu 2,5 Jahren Präsenz-/Zivildiensttzeiten zählen (weiterführende Information in der Infobox).

Wie wird Kindererziehung bewertet?

Kindererziehungszeiten werden mit 1.350 Euro pro Monat für die Pension angerechnet. Einer Frau, die die Hacklerregelung in Anspruch nimmt, werden insgesamt bis zu fünf Jahre als Ersatzzeiten angerechnet .

Ein Beispiel: Eine Frau, die 35 Jahre gearbeitet und fünf Jahre ihre Kinder betreut hat, kommt so auf 40 Jahre.

Wann läuft die Deckelung für Verluste aus?

Mit der Pensionsreform 2003 wurden die Verluste mit zehn Prozent gedeckelt. Im Zuge der Harmonisierung soll dieser Deckel für das Jahr 2004 auf fünf Prozent abgesenkt werden - dann steigt die Deckelung bis zum Jahr 2024 wieder auf zehn Prozent. Die Deckelung gilt nicht für Verluste aus der Harmonisierung. Abschläge im Korridor sind nicht erfasst – das führt zu Pensionsverlusten bis zu 20 Prozent.

 Download 
Anhebung des Frauenpensionalters auf 65 Jahre (pdf/34 kb)
Hacklerregelung (pdf/37 kb)
Vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer (pdf/46 kb)
Pensionsantrittsalter bei Schwerarbeit (pdf/34 kb)
 Broschüre 
Pensionsrecht: Die wichtigsten Bestimmungen für die über 50-Jährigen


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