 |
|
 |
 |
 |
|
|
Überhöhte Telefonrechnung
|
|
|
 |
Hinter einer überhöhten Telefonrechnung kann eine fehlerhafte Abrechnung durch den Telefonanbieter stecken - muss aber nicht.
|
Überprüfen Sie daher zunächst den Verrechnungszeitraum und fordern Sie einen Einzelgesprächsnachweis an. Dieser muss kostenlos zur Verfügung gestellt werden und kann auch von Prepaid-Kunden (Wertkartenhandy-Kunden) verlangt werden, die sich bei ihrem Betreiber registrieren haben lassen.
Wird anhand dieser Überprüfung keine plausible Erklärung gefunden, sollten Sie bei Ihrem Betreiber schriftlich Einspruch gegen die Rechnung erheben.
Achtung: dafür sind unterschiedliche Fristen zu beachten; sonst gilt die Rechnung als anerkannt!
Nach den Geschäftsbedingungen der meisten Anbieter hebt der Einspruch die Fälligkeit des gesamten Rechnungsbetrages nicht auf. Dazu müssen Sie gleichzeitig die Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) als Schlichtungsstelle verständigen.
Auf der Homepage der "Schlichtungsstelle RTR" können Sie das Formular zur Registrierung (auch online möglich) und Informationen zum Schlichtungsverfahren.
Schicken Sie eine Kopie des Einspruches sowie der Rechnung zusammen mit dem ausgefüllten Formular zur Registrierung an die RTR (Rundfunk- u. Telekom Regulierungs-GmbH, Mariahilferstraße 77-79, 1060 Wien). So ist die Fälligkeit des strittigen Betrages bis zum Ende des Verfahrens aufgeschoben. Der Betreiber kann jedoch den Durchschnittsbetrage der drei davor liegenden Rechnungen fällig stellen. |
|
|
 |
 |
 |
|
 |