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Der AK Beitrag
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| Ihr Mitgliedsbeitrag richtet sich nach Ihrem Einkommen: |
Pro Monat zahlt jedes AK Mitglied 0,5 Prozent vom Bruttolohn oder vom Bruttogehalt (maximal von der Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung). Der Beitrag wird mit der Sozialversicherung abgezogen und wirkt daher steuermindernd. Durchschnittlich zahlen die AKOÖ-Mitglieder € 5,55 pro Monat.
Vom Mitgliedsbeitrag befreit sind österreichweit 560.000 Arbeitnehmer/-innen: Wer Krankengeld, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Karenzgeld bekommt, wer geringfügig beschäftigt ist, Lehrlinge, Krankenpflegeschüler/-innen, Präsenzdiener und Zivildiener zahlen keinen Beitrag.
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