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Die Verleihung der Standesbezeichnung "Ingenieur"  

Antragstellung

Antrag an das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (bzw. an das BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft) auf Berechtigung zur Führung der Standesbezeichnung "Ingenieur".

Dem Antrag sind insbesondere anzuschließen:

  1. Nachweise über die Identität des Bewerbers/der Bewerberin
  2. Nachweise über die Ausbildung (Reifeprüfungszeugnis)
  3. Nachweis der einschlägigen Berufspraxis (datierte, vom Arbeitgeber unterzeichnete, Praxisnachweise, die über die fachbezogenen und gehobenen Tätigkeiten detailliert Auskunft geben)
  4. Evtl. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der entsprechenden ausländischen Berufs- oder Standesbezeichnung
  5. Falls keine Reifeprüfung einer höheren Schule absolviert wurde: Prüfungszeugnisse öffentlicher oder mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteter inländischer Schulen, die Kenntnisse vergleichbar mit einer höheren technischen und gewerblichen oder höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt vermitteln + eine mindestens sechsjährige fachbezogene Praxis, die gehobene Kenntnisse voraussetzt.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich am besten direkt an das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit: A-1011 Wien, Stubenring 1, Tel.: +43/1/71 1 00-5185, E-Mail: service@bmwa.gv.at

zurück Seite Seite 1 Voraussetzungen für die Verleihung
Antragstellung


 Download 
Bundesgesetzblatt: Ingenieurgesetz 2006 (pdf/49 kb)
 Links 
BMWA-Info: Verleihung des Ingenieurtitels
Antragsformular zur Erlangung des "Ing." mit inländischer HTL


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