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Die Verleihung der Standesbezeichnung "Ingenieur"
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Antragstellung
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| Antrag an das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (bzw. an das BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft) auf Berechtigung zur Führung der Standesbezeichnung "Ingenieur". |
Dem Antrag sind insbesondere anzuschließen:
- Nachweise über die Identität des Bewerbers/der Bewerberin
- Nachweise über die Ausbildung (Reifeprüfungszeugnis)
- Nachweis der einschlägigen Berufspraxis (datierte, vom Arbeitgeber unterzeichnete, Praxisnachweise, die über die fachbezogenen und gehobenen Tätigkeiten detailliert Auskunft geben)
- Evtl. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der entsprechenden ausländischen Berufs- oder Standesbezeichnung
- Falls keine Reifeprüfung einer höheren Schule absolviert wurde: Prüfungszeugnisse öffentlicher oder mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteter inländischer Schulen, die Kenntnisse vergleichbar mit einer höheren technischen und gewerblichen oder höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt vermitteln + eine mindestens sechsjährige fachbezogene Praxis, die gehobene Kenntnisse voraussetzt.
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| Für weitere Auskünfte wenden Sie sich am besten direkt an das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit: A-1011 Wien, Stubenring 1, Tel.: +43/1/71 1 00-5185, E-Mail: service@bmwa.gv.at |
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