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Die Verleihung der Standesbezeichnung "Ingenieur"
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| Standesbezeichnung "Ingenieur" |
Das Ingenieursgesetz regelt eine rasche und unbürokratische Verleihung der Standesbezeichnung "Ingenieur".
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Personen, die zur Führung der Standesbezeichnung "Ingenieur" berechtigt sind, dürfen
- diese in ihrem Namen in Kurzform oder in vollem Wortlaut beifügen und
- deren Eintragung in amtlichen Urkunden verlangen.
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