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Die Verleihung der Standesbezeichnung "Ingenieur"  

Standesbezeichnung "Ingenieur"
Das Ingenieursgesetz regelt eine rasche und unbürokratische Verleihung der Standesbezeichnung "Ingenieur".

Personen, die zur Führung der Standesbezeichnung "Ingenieur" berechtigt sind, dürfen

  • diese in ihrem Namen in Kurzform oder in vollem Wortlaut beifügen und
  • deren Eintragung in amtlichen Urkunden verlangen.

Thema  Seite
Voraussetzungen für die Verleihung  2
Antragstellung  3

Seite
Seite 1
Voraussetzungen für die Verleihung Antragstellung weiter


 Download 
Bundesgesetzblatt: Ingenieurgesetz 2006 (pdf/49 kb)
 Links 
BMWA-Info: Verleihung des Ingenieurtitels
Antragsformular zur Erlangung des "Ing." mit inländischer HTL


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