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 Pfad: Home | Arbeit & Recht | Beendigung des Dienstverhältnisses | Einvernehmliche Auflösung
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Einvernehmliche Auflösung  

Die einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft.
Es besteht darin, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich einigen, das Dienstverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen aufzulösen. Diese gemeinsame Vereinbarung muss auch den Zeitpunkt umfassen, zu dem das Dienstverhältnis enden soll.

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Hat der Betriebsrat bei einvernehmlichen Auflösungen mitzuwirken?
In welcher Höhe muss der offene Urlaub bei Beendigung ausbezahlt werden?
Wie lange bin ich noch krankenversichert?
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Einvernehmliche Auflösung


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