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Einvernehmliche Auflösung
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| Die einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft. |
Es besteht darin, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich einigen, das Dienstverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen aufzulösen. Diese gemeinsame Vereinbarung muss auch den Zeitpunkt umfassen, zu dem das Dienstverhältnis enden soll.
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