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Vorzeitiger Austritt
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Beim vorzeitigen Austritt handelt sich um eine fristlose Auflösung des Dienstverhältnisses durch den Arbeitnehmer aus wichtigem Grund.
Liegt ein Austrittsgrund vor, ist der Austritt berechtigt erfolgt. Liegt kein Austrittsgrund vor, ist der Austritt unberechtigt erfolgt.
Achtung: Gleichgültig, ob der Austritt berechtigt oder unberechtigt erfolgt ist, wird das Dienstverhältnis mit sofortiger Wirkung beendet.
Da bei einem Austritt schwerwiegende negative Konsequenzen drohen können, ist es jedenfalls ratsam, mit einem AK-Rechtsexperten den konkreten Sachverhalt genau abzuklären.
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