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Urlaubsanspruch  

Jeder Arbeitnehmer/Lehrling hat Anspruch auf bezahlten Urlaub. Bei einer Dienstzeit von weniger als 25 Jahren sind es 30 Werktage (= 5 Wochen) pro Arbeitsjahr/Lehrjahr, nach Vollendung des 25. Dienstjahres 36 Werktage (= 6 Wochen).

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Anspruch, Berechnung d. Resturlaubes bei Dienstende  2
Urlaubskürzung und Neuanspruch  3
Ersatzleistung  4

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Anspruch, Berechnung d. Resturlaubes bei Dienstende Urlaubskürzung und Neuanspruch Ersatzleistung weiter


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