Sie befinden Sich in:
Navigation überspringen      Wir über uns    Mitgliedschaft    Betriebsräte    Betriebssport    Presse    Sitemap    Kontakt

zur erweiterten Suche
Arbeit & Recht Steuer & Geld Bildung Beruf & Familie Arbeit & Gesundheit Konsument
Sie befinden sich auf folgendem Pfad
 Pfad: Home | Steuer & Geld | Sozialversicherung | Sozialrechtliche Werte 2008
Steuer sparen
Förderungen für Mitglieder
Lohn & Gehalt
Sozialversicherung
->
Sozialrechtliche Werte 2008
->
Rezeptgebühren Deckelung
Sozialrechtliche Werte 2008  

FAMILIENBEIHILFE

Die Familienbeihilfe beträgt monatlich

   1. Kind  2. Kind  3. Kind 4. Kind

ab der Geburt

 € 105,40 € 118,20 € 140,40 € 155,44

ab dem 3. Lebensjahr

 € 112,70 € 125,50 € 147,70 € 162,70

ab dem 10. Lebensjahr

 € 130,90 € 143,70 € 165,90 € 180,90

ab dem 19. Lebensjahr

 € 152,70 € 165,50 € 187,70 € 202,70

Für jedes weitere Kind wird die Familienbeihilfe um € 50,-- erhöht.

Der Zuschlag für jedes erheblich behinderte Kind beträgt € 138,30 im Monat.

Ergänzt wird die Familienbeihilfe mit dem Kinderabsetzbetrag in der Höhe von € 50,90 pro Kind und Monat.

KINDERBETREUUNGSGELD


Modelle:

 wenn beide Elternteile KBG beziehen bis zum ... wenn ein Elternteil KBG bezieht bis zum ... Bezughöhe 
täglich
 36. Lebensmonat max. 30. Lebensmonat € 14,53
 24. Lebensmonat max. 20. Lebensmonat € 20,80
 18. Lebensmonat max. 15. Lebensmonat € 26,60

Die Wahl der Leistungsart ist bei der erstmaligen Antragstellung zu treffen. Bei Mehrlingsgeburten gibt es einen Zuschlag von € 7,27 täglich. Eltern oder Alleinerziehende mit einem geringen Einkommen können einen Zuschuss (€ 6,06 täglich) beantragen. Dieser Zuschuss muss später zurückgezahlt werden. Die Zuverdienstgrenze beträgt € 16.200 pro Jahr.

GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNG


Geringfügig beschäftigt ist, wer ...

 Betrag  Zeitraum

bei regelmäßiger Beschäftigung nicht mehr verdient als

 € 349,01 im Monat

bei fallweiser Beschäftigung nicht mehr verdient als

 durchschnittlich
€ 26,80
 pro Arbeitstag

Geringfügig Beschäftigte können sich um monatlich € 49,25 in der Pensions- und Krankenversicherung selbst versichern.

ARBEITSLOSENGELD


Arbeitslosengeld beträgt

 55 % des Netto−Einkommens
des (vor)letzten Arbeitsjahres
  

Familienzuschlag für Angehörige

 € 0,97 täglich

WEITERBILDUNGSGELD

Während einer Bildungskarenz bekommt ein/eine Arbeitnehmer/-in Weiterbildungsgeld vom Arbeitsmarktservice. Dieses entspricht der Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes, sofern dieses höher ist als das Kinderbetreuungsgeld in der Höhe von € 14,53 täglich.

zurück Seite Seite 1
Geringfügige Beschäftigung, Arbeitslosengeld, Weiterbildungsgeld
Selbstbehalte in der Krankenversicherung Sozialversicherungsbeiträge Leistungen aus der Sozialhilfe weiter


 Links 
Österreichische Sozialversicherung - alle Werte 2008


AK Vorarlberg AK Tirol AK Tirol AK Wien AK Kärnten AK Salzburg AK Oberösterreich AK Steiermark AK Niederösterreich AK Burgenland
AK-Portal
 Warenkorb (leer)
 AKOÖ Bezirksstellen
Brutto-Netto-Rechner
SteuerRATgeber
 Ratgeber & Servicerechner
Kontakt & Beratung
Broschüren
Newsletter
Links für Arbeitnehmer