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Rezeptgebühren Deckelung
Sozialrechtliche Werte 2008  

SELBSTBEHALTE IN DER KRANKENVERSICHERUNG


 Heilbehelfe (ausgenommen Brillen) Betrag
 10 Prozent, aber mindestens € 26,20

 Brillen und Kontaktlinsen  Betrag
 10 Prozent, aber mindestens  € 78,60

E−Card
Service−Entgelt

 € 10,−− / 1 x jährlich

befreit sind:

- Pensionisten/−innen

  

- Kinder, die als Angehörige gelten

  

- Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind


 Rezeptgebühr  € 4,80

befreit sind:

- Ausgleichszulagenbezieher/-innen

  

- Patient/-en/-innen mit anzeigepflichtiger Krankheit

  

- Versicherte mit monatlichen Netto−Einkünften bis:

  

* Alleinstehende € 747,−− (€ 859,05)

  

* Verheiratete € 1.120,-- (€ 1.288,00)

  

* Erhöhung pro Kind € 78,29


Die Obergrenze bei den Rezeptgebühren beträgt 2 % des jährlichen Nettoeinkommens.

Betrag in Klammer gilt bei außerordentlichen Ausgaben

Arbeitslose ermitteln die Einkommensgrenze so:
Arbeitslosengeld x 12 : 14

 Kostenbeitrag im Krankenhaus (pro Tag) Betrag

Versicherte * ausgenommen: Rezeptgebührenbefreite, Sozialhilfeempfänger/-innen, Menschen mit Behinderung in Unterbringungseinrichtungen, Organspende, Geburt

 10,46

Angehörige

 max. 14,40 bis 16,00

Begleitperson

 5,95

 Zuzahlung bei Rehabilitation Betrag
 pro Tag  € 6,83

Kostenbeitrag auf Kur (pro Tag)

 Betrag

bei einem Brutto−Einkommen bis € 747,−−

 €  0,−−

bei einem Brutto−Einkommen bis € 1.328,38

 €  6,83

bei einem Brutto−Einkommen bis € 1.909,77

 € 12,08

bei einem Brutto−Einkommen über € 1.909,77

 € 17,38

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 Links 
Österreichische Sozialversicherung - alle Werte 2008


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