- Patient/-en/-innen mit anzeigepflichtiger Krankheit
- Versicherte mit monatlichen Netto−Einkünften bis:
* Alleinstehende € 747,−− (€ 859,05)
* Verheiratete € 1.120,-- (€ 1.288,00)
* Erhöhung pro Kind € 78,29
Die Obergrenze bei den Rezeptgebühren beträgt 2 % des jährlichen Nettoeinkommens.
Betrag in Klammer gilt bei außerordentlichen Ausgaben
Arbeitslose ermitteln die Einkommensgrenze so:
Arbeitslosengeld x 12 : 14
Kostenbeitrag im Krankenhaus (pro Tag)
Betrag
Versicherte * ausgenommen: Rezeptgebührenbefreite, Sozialhilfeempfänger/-innen, Menschen mit Behinderung in Unterbringungseinrichtungen, Organspende, Geburt