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Lärm und Vibrationen
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Wie hoch sind die Auslöswerte und Expositionsgrenzwerte?
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In Räumen, in denen überwiegend geistige Tätigkeiten durchgeführt werden, sowie in Aufenthalts-, Bereitschafts-, Sanitäts- und Wohnräumen darf der Lärmpegel 50 Dezibel (dB), in Räumen mit einfachen Bürotätigkeiten und vergleichbaren Tätigkeiten 65 dB nicht überschreiten.
An allen übrigen Arbeitsplätzen gilt der neu festgelegte „Auslösewert“ von 80 Dezibel als eine Art „Vorwarnstufe“. Der Expositionsgrenzwert für Lärm liegt bereits bisher bei 85 Dezibel. |
Bei Belastungen durch Schwingungen (Vibrationen) muss unterschieden werden, ob diese ausschließlich auf Hände und Arme auswirken (z.B. bei der Verwendung von Kettensägen oder Bohrhämmern) oder ob sie auf den ganzen Körper wirken (z.B. bei LKWs, Baufahrzeugen oder ähnlichem).
Für Hand-Arm-Vibrationen wurde ein Auslösewert von 2,5m/s2 sowie ein Expositionsgrenzwert von 5m/s2 festgelegt. |
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