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Altersteilzeit  

Die Förderung des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber erhält vom Arbeitsmarktservice (AMS) Altersteilzeitgeld als Ausgleich für die Mehrkosten durch den Lohnausgleich und die höheren Sozialversicherungsbeiträge.

Das höchst mögliche Altersteilzeitgeld umfasst:

  • Den von ihm gewährten Lohnausgleich. Das AMS ersetzt die Lohnkosten im Ausmaß der Hälfte der Arbeitszeitreduktion (das heißt bei einer Arbeitszeitverringerung um beispielsweise 50 % finanziert das AMS 25 % des Lohnes), aber nur bis zu einem Gesamtverdienst während der Altersteilzeit bis zur Höchstbeitragsgrundlage (3.630 Euro monatlich im Jahr 2005).
  • Die Mehrkosten, die durch die Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge auf Basis des Verdienstes vor Beginn der Altersteilzeit entstehen.
Die volle Förderung erhält der Arbeitgeber aber nur, wenn er eine zuvor arbeitslose Person oder einen Lehrling als Ersatzkraft zusätzlich einstellt. Ohne Ersatzkrafteinstellung erhält der Arbeitgeber nur die Hälfte der maximal möglichen Förderung.

Einstellung einer Ersatzkraft

Jede zusätzlich über der Geringfügigkeitsgrenze (im Jahr 2005 monatlich 323,46 Euro) beschäftigte Person, die zuvor arbeitslos war oder ein zusätzlich ausgebildeter Lehrling, der zuvor nicht arbeitslos gewesen sein muss, gilt als Ersatzkraft. Die Ersatzkraft muss nicht für die Tätigkeit des Altersteilzeitarbeitnehmers aufgenommen werden. Es genügt die Einstellung eines Arbeitnehmers in irgend einem Bereich irgend eines Betriebes oder Betriebsteiles des selben Arbeitgebers.

Höhe des Altersteilzeitgeldes

Die Höhe liegt bei einer Verringerung der Arbeitszeit auf 40 bis 60 Prozent zwischen 70 und 80 Prozent des bisherigen Brutto-Einkommens. Pension und Abfertigung bleiben gleich.

AK-Forderung: Alter(n)sgerechte Personalpolitik

In den nächsten fünf bis zehn Jahren wird das Durchschnittsalter der Erwerbstätigen in der gesamten Europäischen Union rapide ansteigen. Die über 45jährigen werden zur größten Gruppe unter den Erwerbstätigen anwachsen. Diese Tatsache erfordert nicht nur ein politisches sondern auch ein gesellschaftliches Umdenken. Es ist schlichtweg absurd, wenn Beschäftigte ab 45 in Unternehmen und am Arbeitsmarkt weiter als Problemgruppe angesehen werden.

Menschen werden zukünftig nicht nur länger als bisher erwerbstätig sein müssen, sondern sie sind auch zu befähigen, bis zum Pensionsalter gesund und motiviert einer produktiven Tätigkeit nachgehen zu können. Gefragt ist ein Paradigmenwechsel von einer derzeit sehr kurzfristig agierenden Personalpolitik hin zu einer langfristig angelegten.

Zu den wichtigsten Eckpunkten einer solchen Personalpolitik zählen aus Sicht der Arbeiterkammer nicht nur eine ausgewogene Altersstruktur im Unternehmen, sondern in weiterer Folge auch die kontinuierliche innerbetriebliche Weiterbildung der Beschäftigten aller Altersgruppen, die Sicherung des sog. "Wissenstransfers" zwischen Jung und Alt, die Entwicklung und Installierung alter(n)sgerechter und vor allem altersgemischter Beschäftigungs- und Tätigkeitsfelder, dem Alter entsprechende Arbeitsbedingungen und die Entwicklung präventiver Maßnahmen zur Sicherung des Gesundheitszustandes der Mitarbeiter/-innen.

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AK-Forderung: Alter(n)sgerechte Personalpolitik


 FAQ 
Kann ich gekündigt werden, wenn ich Altersteilzeit in Anspruch nehme?
Kann ich manchmal mehr, mal weniger arbeiten?
Habe ich einen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit ?
Wirkt sich die Erhöhung des Pensionsalters auf bestehende Vereinbarungen aus?
 Musterbrief 
Erläuterungen zur Mustervereinbarung (pdf/103 kb)
Mustervereinbarung zur Altersteilzeit (rtf/23 kb)
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