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Altersteilzeit
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| Gleitend in die Pension |
Altersteilzeit ermöglicht älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, in den letzten Jahren vor der Pension weniger zu arbeiten - ohne allzu große finanzielle Einbußen und ohne Beeinträchtigung der jeweiligen Pensions- und Abfertigungsansprüche.
Ab 1. Jänner 2004 wurden vom Gesetzgeber jedoch einige Hürden eingebaut, die eine Inanspruchnahme der Altersteilzeit erschweren.
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