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Mobilitätshilfe für Menschen mit Behinderung
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Die Arbeiterkammer Oberösterreich unterstützt die Arbeits- und Ausbildungschancen beeinträchtigter Personen mit einer Mobilitätshilfe in Höhe von € 500,--.
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| AK-Mitglieder erhalten diesen Zuschuss für den Erwerb bzw. behindertengerechten Umbau eines Personenkraftfahrzeuges, das zum Erreichen ihres Arbeitsplatzes bzw. der Ausbildungsstätte ihres Kindes benötigt wird. |
Voraussetzung der Förderung:
- Schriftlicher, formloser Antrag des AK-Mitgliedes.
- Arbeiterkammerzugehörigkeit der Person, die das Kraftfahrzeug zur Ausübung seiner Erwerbstätigkeit benützen muss bzw. des Elternteiles, dessen Kind das Kraftfahrzeug zur Erreichung der Ausbildungsstätte benötigt.
- Die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels ist aus behinderungsbedingten Gründen nicht zumutbar.
- Gewährung einer Unterstützung durch eine Gebietskörperschaft und/oder eines Sozialversicherungsträgers.
Dies gilt als Nachweis für die medizinische und soziale Notwendigkeit der Anschaffung.
- Der Zuschuss wird nur einmal innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren geleistet.
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| Die Mobilitätshilfe ersetzt die Beihilfen für Krankenbehelfe und zum Kauf eines Invaliden-PKW und gilt seit 1.1.2005. |
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