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Bildungskarenz
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| Arbeitspause für Weiterbildung |
Die Bildungskarenz eröffnet Arbeitnehmer-/innen die Möglichkeit, sich für drei bis zwölf Monate von der Arbeit freistellen zu lassen, um an Bildungsmaßnahmen teilzunehmen - ohne dafür das Dienstverhältnis auflösen zu müssen.
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