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Bildungskarenz  

Kündigungsschutz

Eine Kündigung, die wegen einer beabsichtigten oder tatsächlich in Anspruch genommenen Bildungskarenz ausgesprochen wird, kann bei Gericht angefochten werden.

Wird das Arbeitsverhältnis während der Bildungskarenz aus anderen Gründen rechtmäßig durch Kündigung des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin beendet, so läuft das Weiterbildungsgeld für die vereinbarte Dauer dennoch weiter.

Steuerliche Behandlung

Das Weiterbildungsgeld während der Bildungskarenz ist steuerfrei.

Arbeitslosigkeit

Nach Ablauf der Bildungskarenz hat der/die Arbeitnehmer/-in im Falle von Arbeitslosigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Antragstellung und Auszahlung

Der Antrag auf Bildungskarenz ist bei der jeweils zuständigen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (Wohnbezirk) zu stellen. Das Weiterbildungsgeld kann frühestens ab dem Tag der Antragstellung zuerkannt werden.

zurück Seite Seite 1 Dauer, Voraussetzung Besondere Hinweise
Kündigungsschutz, Steuerliche Behandlung, Arbeitslosigkeit, Antragstellung und Auszahlung


 FAQ 
Bin ich während der Bildungskarenz versichert?
Darf ich während der Bildungskarenz geringfügig beschäftigt sein?
Muss ich durchgehend einen Kurs besuchen?
Kann ich die Bildungskarenz auch geteilt in Anspruch nehmen?
Welche arbeitsrechtlichen Ansprüche habe ich?
Welche Bildungsmaßnahmen kann ich während der Bildungskarenz besuchen?
Welche Schritte sind nötig? Was muss ich unternehmen?
In welchem Ausmaß müssen Bildungsmaßnahmen besucht werden?
 Musterbrief 
Muster-Vereinbarung über Bildungskarenz (rtf/13 kb)
 AK Tipp 
Einkünfte während Bildungskarenz
Lernzeitanrechnung
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