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Deutsch-Integrationskurse
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Kurskosten und -zuschüsse
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| Die Kurskosten werden von jedem Sprachinstitut selbst festgesetzt. Wird der Deutschkurs innerhalb von 18 Monaten absolviert, leistet der Bund einen Kostenbeitrag von 50%. Wird der Kurs zwischen 18 und 24 Monaten absolviert, werden vom Bund 25% des Kursbeitrages bezahlt. Ist der Kurs nach zwei Jahren noch nicht abgeschlossen, muss der Kursteilnehmer/die Kursteilnehmerin die gesamten Kurskosten selbst bezahlen. Der Bund gewährt einen maximalen Zuschuss von € 182,- pro Person und abgeschlossenen Deutsch-Integrationskurs. |
Organisatorisches zum Bundeszuschuss
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| Personen, die Anspruch auf einen Kurskosten-Zuschuss durch den Bund haben, erhalten von der für die Erteilung des Aufenthaltstitels zuständigen Behörde einen Gutschein. Dieser Gutschein wird bei Kursbeginn an das Bildungsinstitut übergeben und ist nach Kursende zusammen mit der Kursbestätigung gesammelt für alle TeilnehmerInnen eines Kurses an den Österreichischen Integrationsfonds zu übermitteln. Dieser überweist nach Prüfung der eingesandten Gutscheine und Kursbestätigungen den Geldwert der Gutscheine an den Kursträger/die Kursträgerin. |
Finanzielle Hilfe
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Der österreichische Integrationsfonds bietet eine Reihe von Förderungen: Beihilfen, zinsenlose Kredite, Wohnraumbeschaffung, Wohnungsinstandsetzung, Erstausstattung, Mietzinszahlungen, Übergangswohnmöglichkeit sowie Berufsaus- und Weiterbildung.
Nähere Informationen über die Förderungen und die Antragstellung erhalten Sie auf den entsprechenden Seiten der Homepage des österreichischen Integrationsfonds.
Telefonische Auskunft: (01) 53126/5268 bzw. (01) 53126/5172, per FAX: (01) 53126/ 5195 und per E-mail mail@integrationsfonds.at |
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