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Karenz
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Die Karenz beginnt nach Ende der Mutterschutzfrist (8 Wochen nach der Geburt). Die Karenz kann bis 2 Mal zwischen den Eltern geteilt werden. Die Karenzdauer muss dem Arbeitgeber innerhalb von 8 Wochen nach der Geburt (am besten schriftlich) bekanntgegeben werden.
Achtung:
Die arbeitsrechtlich durch Kündigungs- und Entlassungsschutz abgesicherte Karenz dauert maximal bis zum 2. Geburtstag des Kindes. Wollen Sie darüber hinaus in Karenz gehen, ist eine schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber unbedingt erforderlich.
Während der Karenz erhalten Sie keinen Lohn bzw. Gehalt. Sie erhalten in dieser Zeit jedoch Kinderbetreuungsgeld.
Per 1.1.2008 wurde das Kinderbetreuunsgeld flexibilisiert. Es ist nunmehr möglich, zwischen 3 unterschiedlichen Bezugsdauern auszuwählen.
Nähere Informationen zum Kinderbetreuungsgeld erhalten Sie im Artikel Kinderbetreuungsgeld.
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