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Schulische Nachmittagsbetreuung in OÖ
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Adäquate Entlohnung des Betreuungspersonals
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Ein wesentlicher Grund für die Skepsis der Lehrkräfte gegenüber ganztägigen Schulen ist, dass ein Teil der Betreuungsstunden nicht adäquat entlohnt wird. Die Nachmittagsbetreuung an ganztägigen Schulen setzt sich zusammen aus gegenstandsbezogener Lernzeit, individueller Lernzeit und Freizeitbetreuung. Gegenstandsbezogene Lernzeit und individuelle Lernzeit werden vom Bund finanziert, die individuelle Lernzeit wird aber nur im Ausmaß einer halben Lehrerwochenstunde entlohnt. Aus diesem Grund darf eine individuelle Lernstunde der Lehrkraft auch nur mit deren Zustimmung übertragen werden.
Die halbe Entlohnung ist aber durch nichts zu begründen. Die individuelle Lernzeit, überhaupt die Nachmittagsbetreuung an sich, stellt an Pädagogen die selben Herausforderungen wie an LehrerInnen in der Unterrichtszeit. Um die pädagogische Arbeit nicht zu schmälern und engagierte Lehrkräfte für die Nachmittagsbetreuung an ganztägigen Schulen zu gewinnen, ist eine Gleichwertigkeit bei der finanziellen Entlohnung sicherzustellen.
Für die individuelle Lernzeit und die Freizeit können auch ErzieherInnen eingestellt werden. Für die Entlohnung des Freizeitbereiches gibt es keine gültige Norm, sie obliegt dem Erhalter, im Regelfall also der Gemeinde. Aus Sicht der oberösterreichischen Arbeiterkammer gilt auch hier derselbe Grundsatz: ganztägige Schulen stellen insgesamt eine große pädagogische Herausforderung dar. Ein engagiertes Team verbessert durch gute Betreuung und attraktive Angebote die Chancen vieler Kinder, die Qualität der Pflichtschule steigt insgesamt. Eine unterschiedliche Wertigkeit und Entlohnung der einzelnen PädagogInnen bzw. Aufgabengebiete ist vor diesem Hintergrund nicht gerechtfertigt. |
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