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Schulische Nachmittagsbetreuung in OÖ
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Finanzierung durch Land & Bund
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Bei Bundesschulen trägt seitens der öffentlichen Hand der Bund die ganzen Kosten. Auffällig ist in diesem Zusammenhang, dass viele Allgemeinbildenden Höhere Schulen (Bundesschulen) in Oberösterreich Nachmittagsbetreuung (Model NABE) anbieten.
Im Pflichtschulbereich trägt der Bund die Kosten der gegenstandsbezogenen und individuellen Lernbetreuung. Die individuelle Lernbetreuung wird dabei nur halbwertig refundiert. Die Kosten für die Freizeitbetreuung hat der Schulerhalter, im Regelfall also die Gemeinde, zu tragen. Angesichts der Finanzsituation vieler Gemeinden ist dies ein wesentlicher Hemmschuh für einen bedarfsgerechten Ausbau ganztägiger Schulen.
Aus Sicht der oberösterreichischen Arbeiterkammer sollte das Nachmittagsbetreuungsangebot durch das Land und den Bund finanziert werden. Der Bund soll den Gemeinden bzw. dem Land die finanziellen Mittel auch für die Freizeitbetreuung an ganztägigen Schulen zur Verfügung stellen. Beim neuen oberösterreichischen Kinderbetreuungsgesetz bzw. im oö. Pflichtschulorganisationsgesetz ist auch die Finanzierung des Freizeitanteils an ganztägigen Schulen durch Landesbeiträge zu verankern.
Die Kosten ganztägiger Schulen können nämlich zur Gänze durch Mehreinnahmen des Bundes gedeckt werden, zu diesem Schluss kommt eine im Auftrag der AK Oberösterreich von Univ. Prof. Dr. Friedrich Schneider und Dr. Elisabeth Dreer durchgeführte Studie (Kosten und Nutzen von Schulen mit ganztägiger Betreuung in OÖ, Schneider/Dreer, Linz 2004). Bei dieser Studie wurden auch Eltern über ihre Betreuungsbedürfnisse befragt. Attraktive schulische Betreuungsangebote führen dazu, dass insbesondere die Frauenerwerbstätigkeit steigt. Durch die Mehreinnahmen an Steuern und Abgaben können die anfallenden Kosten zur Gänze gedeckt werden. Ganztägige Schulen bringen darüber hinaus beträchtliche Wirtschaftsimpulse, so das Resümee der Studie.
Mit der derzeitigen Regelung profitiert der Bund von den Einnahmen der höheren Frauenbeschäftigung, während die Kosten der Nachmittagsbetreuung bei den Gemeinden und Eltern anfallen. Wenn der Bund den Gemeinden als Schulerhalter deren Ausgaben für die Nachmittagsbetreuung aus den zu erwartenden Einnahmen refundiert, bestehen bei den Gemeinden keine Finanzierungsprobleme, und sie können sich auf die laufenden Ausgaben einlassen. Genau das soll der Landeshauptmann beim Finanzminister erreichen. Zwischenzeitlich soll das Land bei ganztägigen Schulen zumindest dieselben Finanzierungsbeiträge erbringen wie bei Horten.
Da die Kosten ganztägiger Schulen zur Gänze durch Mehreinnahmen des Bundes gedeckt werden können, ist es überhaupt nicht notwendig, dass von den Eltern noch zusätzliche Beiträge eingehoben werden. |
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