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Schulische Nachmittagsbetreuung in OÖ
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Aufhebung des Zustimmungsrechtes der Lehrerschaft
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| Um eine „verschränkte“ Ganztagsschule (wo Lern- und Betreuungsteil über den ganzen Tag hinweg verschränkt sind) zu führen, sieht das Gesetz zur Zeit unter anderem auch die Zustimmung von mindestens zwei Drittel der betroffenen Lehrkräfte vor. Natürlich setzt eine ganztägige Schule ein hochqualifiziertes und hochmotiviertes Lehrpersonal voraus. Mit anderen Worten: Sind die Lehrkräfte nicht gewillt, an einer „verschränkten“ Ganztagsschule zu arbeiten, wird das Modell in der Praxis wohl kaum funktionieren. Dennoch soll die Frage, ob eine Schule als „verschränkte“ Ganztagsschule eingerichtet werden soll, primär den betroffenen Eltern gestellt werden. Lehrkräfte müssen aber auch bei getrennter Abfolge für die individuelle Lehrzeit und die Freizeitbetreuung (halbwertige Stunden!) ihre Zustimmung geben. Der Bedarf nach einem ganztägigen Schulangebot und nicht der Lehrkräftewille (der ja in dieser Frage auch von einer Reihe von Faktoren bestimmt wird, die weit über die reine Sachfrage hinausgehen) sollen entscheidend sein, ob und in welcher Form eine Tagesbetreuung an Schulen entstehen soll. |
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