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Änderungen zur Arbeitszeitrichtlinie  

Bevorstehende Änderung der EU-Arbeitszeitrichtlinie* sieht Verschlechterungen für Arbeitnehmer/-innen vor!

Die Arbeitszeitrichtlinie schreibt bestimmte Schutzstandards bei der Arbeitszeit von Arbeitnehmer/-innen vor. Geplant ist nun, den Unternehmen eine willkürliche Arbeitszeiteinteilung der Beschäftigten zu erleichtern. Dies wird zu überlangen und/oder unkalkulierbaren Arbeitszeiten führen.

  • Der Durchrechnungszeitraum (innerhalb dessen die Wochenarbeitszeitgrenze im Durchschnitt erreicht werden soll) soll künftig OHNE Zustimmung der Kollektivvertragspartner von vier Monaten auf ein Jahr ausgedehnt werden können!

  • Die individuelle "Ausstiegsklausel" soll beibehalten werden. Demnach kann sich ein/e Arbeitnehmer/-in individuell "freiwillig" dafür entscheiden, dauerhaft länger als die vorgesehene Höchstarbeitszeit zu arbeiten. Die Erfahrungen aus Großbritannien zeigen, dass von Freiwilligkeit keine Rede sein kann: die Firmen legen den Arbeitnehmer/-innen bei Antritt einer neuen Stelle Formulare vor, die standardmäßig den "freiwilligen" Verzicht auf die Arbeitsbegrenzung beinhalten!

  • Verschlechterungen bei der Arbeitsbereitschaft geplant.

* Richtlinien sind vom EU-Rat (also den zuständigen Minister/-innen der Mitgliedsstaaten) beschlossene europäische Gesetze, die allerdings erst durch die Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Das heißt, ein Richtlinie wird in Österreich erst dadurch verpflichtend, dass österreichische Rechtsnormen dies anordnen.


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