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Änderungen zur Arbeitszeitrichtlinie
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| Bevorstehende Änderung der EU-Arbeitszeitrichtlinie* sieht Verschlechterungen für Arbeitnehmer/-innen vor! |
Die Arbeitszeitrichtlinie schreibt bestimmte Schutzstandards bei der Arbeitszeit von Arbeitnehmer/-innen vor. Geplant ist nun, den Unternehmen eine willkürliche Arbeitszeiteinteilung der Beschäftigten zu erleichtern. Dies wird zu überlangen und/oder unkalkulierbaren Arbeitszeiten führen.
- Der Durchrechnungszeitraum (innerhalb dessen die Wochenarbeitszeitgrenze im Durchschnitt erreicht werden soll) soll künftig OHNE Zustimmung der Kollektivvertragspartner von vier Monaten auf ein Jahr ausgedehnt werden können!
- Die individuelle "Ausstiegsklausel" soll beibehalten werden. Demnach kann sich ein/e Arbeitnehmer/-in individuell "freiwillig" dafür entscheiden, dauerhaft länger als die vorgesehene Höchstarbeitszeit zu arbeiten. Die Erfahrungen aus Großbritannien zeigen, dass von Freiwilligkeit keine Rede sein kann: die Firmen legen den Arbeitnehmer/-innen bei Antritt einer neuen Stelle Formulare vor, die standardmäßig den "freiwilligen" Verzicht auf die Arbeitsbegrenzung beinhalten!
- Verschlechterungen bei der Arbeitsbereitschaft geplant.
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| * Richtlinien sind vom EU-Rat (also den zuständigen Minister/-innen der Mitgliedsstaaten) beschlossene europäische Gesetze, die allerdings erst durch die Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Das heißt, ein Richtlinie wird in Österreich erst dadurch verpflichtend, dass österreichische Rechtsnormen dies anordnen. |
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