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Eigenheimversicherung
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Im Schadensfall beachten!
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- im Brandfall:
sofort die Feuerwehr verständigen
- bei Leitungswasserschäden:
den Haupthahn schließen; zugefrorene Rohre und Heizkörper durch einen Fachmann auftauen lassen
- bei Sturmschäden:
für die provisorische Abdeckung und Verankerung sorgen
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Schadenmeldung:
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| in allen Fällen sofort die Versicherung vom eingetretenen Schaden verständigen. Bei Feuerschäden, Zaunbeschädigungen durch unbekannte KFZ sowie Einbruch-, Diebstahl-, und Beraubungsschäden unverzüglich auch die Polizei verständigen. |
Schadenminderung und Aufklärungspflicht:
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| ein unmittelbar drohender oder eingetretener Schaden ist - soweit zumutbar - so gering als möglich zu halten. Der Versicherer ist bei der Untersuchung von Ursache und Höhe des Schadens bestmöglich zu unterstützen. |
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