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Studienkosten abschreiben
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| Berufstätige können Ausgaben für ihr Studium steuerlich absetzen |
Rückwirkend ab 2003 können berufstätige Studierende nun auch Ausgaben im Zusammenhang mit ihrem Universitätsstudium als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist, dass Sie mindestens 15.770 Euro brutto im Jahr verdienen und somit lohnsteuerpflichtig sind.
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Neben den Studiengebühren - die ab dem Veranlagungsjahr 2004 absetzbar sind - können Aufwendungen für Fachliteratur, Skripten, Computer, spezielle Zusatzkurse, Arbeitsmittel und Fahrtkosten steuerlich geltend gemacht werden.
Für weitere Informationen zum Thema steht Ihnen die AK-Lohnsteuerberatung in der Arbeiterkammer in Linz telefonisch unter 050/6906-1603 und persönlich zur Verfügung.
Beratungszeiten:
Montag von 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr |
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