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Bildungskosten abschreiben
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Ausgaben für Ihre berufliche Aus- und Weiterbildung können Sie im Zuge der Arbeitnehmer/-innenveranlagung (Lohnsteuerausgleich) als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Voraussetzung dafür ist, dass im laufenden Kalenderjahr Lohnsteuer bezahlt wurde.
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