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Bildungskosten abschreiben  

Ausgaben für Ihre berufliche Aus- und Weiterbildung können Sie im Zuge der Arbeitnehmer/-innenveranlagung (Lohnsteuerausgleich) als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Voraussetzung dafür ist, dass im laufenden Kalenderjahr Lohnsteuer bezahlt wurde.

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Außergewöhnliche Belastungen und Werbungskosten  2
Auch Studiengebühren sind Werbungskosten  3
Absetzbarkeit von Fachliteratur und Computer  4

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