 |
|
 |
 |
 |
|
|
Begünstigte Behinderte
|
|
|
 |
Wer kann „begünstigter Behinderter“ werden?
|
Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50% können einen Antrag bei der zuständigen Landesstelle des Bundessozialamtes stellen. Die Feststellung des Grades der Behinderung erfolgt durch ärztliche Sachverständige des Bundessozialamtes.
Zusätzliche Bedingung, neben dem Grad der Behinderung: Österreichischer Staatsbürger ODER EU-Bürger/EWR-Bürger ODER
anerkannter Flüchtling. |
Weiters können auch jene Menschen mit Behinderung einen Antrag stellen, die:
- in einer Lehrausbildung
- in einer Ausbildung zum Krankenpflegedienst
- in einer Hebammenausbildung und
- nach Abschluss der Hochschulausbildung in einer berufsvorbereitenden Beschäftigung stehen.
|
|
|
 |
 |
 |
|
 |