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Begünstigte Behinderte  

Wer kann „begünstigter Behinderter“ werden?

Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50% können einen Antrag bei der zuständigen Landesstelle des Bundessozialamtes stellen. Die Feststellung des Grades der Behinderung erfolgt durch ärztliche Sachverständige des Bundessozialamtes.

Zusätzliche Bedingung, neben dem Grad der Behinderung: Österreichischer Staatsbürger ODER EU-Bürger/EWR-Bürger ODER
anerkannter Flüchtling.

Weiters können auch jene Menschen mit Behinderung einen Antrag stellen, die:
  • in einer Lehrausbildung
  • in einer Ausbildung zum Krankenpflegedienst
  • in einer Hebammenausbildung und
  • nach Abschluss der Hochschulausbildung in einer berufsvorbereitenden Beschäftigung stehen.

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Wer kann „begünstigter Behinderter“ werden?
Was bringt die Zugehörigkeit? Was müssen Sie bei der Antragstellung beachten? weiter


 Links 
Bundessozialamt
Arbeit & Behinderung - Die Website
ÖZIV – Der Österreichische Zivil-Invalidenverband
Support - Coaching und Beratung
Online-Rechtsdatenbank des ÖZIV


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