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Begünstigte Behinderte  

Was müssen Sie bei der Antragstellung beachten?

Mitzubringen sind ein formloser Antrag, ärztliche Befunde und Staatsbürgerschaftsnachweis.

Damit wird ein sogenanntes Feststellungsverfahren eingeleitet, im Rahmen dessen der Grad der Behinderung durch ärztliche Sachverständige ermittelt wird.

Ausnahmen

Menschen mit Behinderung zählen nicht zu den begünstigten Behinderten, wenn sie
  • sich noch in Schul- oder Berufsausbildung befinden (Ausnahme: Lehrlinge) oder
  • das 65. Lebensjahr überschritten haben und nicht in Beschäftigung stehen oder
  • eine Geldleistung wegen dauernder Erwerbsunfähigkeit beziehen
  • oder eine Alterspension und nicht in Beschäftigung stehen oder
  • wegen der Art und Schwere der Behinderung nicht in den Arbeitsprozess eingegliedert werden können
  • auch zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit auf einem geschützten Arbeitsplatz oder in einem Integrativen Betrieb nicht geeignet sind.

zurück Seite Seite 1 Wer kann „begünstigter Behinderter“ werden? Was bringt die Zugehörigkeit?
Was müssen Sie bei der Antragstellung beachten?


 Links 
Bundessozialamt
Arbeit & Behinderung - Die Website
ÖZIV – Der Österreichische Zivil-Invalidenverband
Support - Coaching und Beratung
Online-Rechtsdatenbank des ÖZIV


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