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Förderungen für Arbeitnehmer und -geber  

Beispiele von Förderungen


Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen

Für die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für begünstigte Behinderte können Zuschüsse oder Darlehen aus dem Ausgleichstaxfonds gewährt werden. Diese erhält der Arbeitgeber. Voraussetzung: Ein neues Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis für einen begünstigten Behinderten wird geschaffen oder ein Bestehendes würde ohne Förderungsmaßnahme enden.

Lohnförderungen

kommen nur in Betracht, wenn ein voll sozialversicherungs-pflichtiges Arbeitsverhältnis (über der Geringfügigkeitsgrenze) vorliegt und die arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

Integrationsbeihilfe

Für nicht in Beschäftigung stehende behinderte Personen kann eine Integrationsbeihilfe als Zuschuss zu den Lohn- und Ausbildungskosten gewährt werden. Voraussetzung: erstmalige Begründung eines Dienstverhältnisses mit dem Arbeitgeber, sofern nicht eine Unterbrechung des Dienstverhältnisses von mindestens 2 Jahren vorliegt oder die Unterbrechung aufgrund einer geförderten Umschulung erfolgte.

Entgeltbeihilfe (Leistungsminderungsbeihilfe)

Wenn bei einem begünstigten Behinderten eine wesentliche Leistungsminderung besteht, die durch technische Arbeitshilfen nicht ausgeglichen werden kann, besteht für den Arbeitgeber die Möglichkeit, einen Zuschuss zu den Lohn- und Ausbildungskosten zu erhalten.

Technische Arbeitshilfen

Das sind Geräte oder Behelfe, die unmittelbar mit der Ausübung der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen und die bestehende Behinderung ausgleichen. Beispiel: elektronische Lesegeräte für schwer Sehbehinderte. Die Kosten für diese technischen Arbeitshilfen können bis zur vollen Höhe übernommen werden, ab einem Anschaffungswert von € 1.453,46 sind 3 Kostenvoranschläge erforderlich.

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