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Förderungen für Arbeitnehmer und -geber  

Lehrstellenförderung für Jugendliche mit Behinderung

Jugendliche unter 19 Jahren, die am Arbeitsmarkt auf Grund einer Behinderung benachteiligt sind, können in Betrieben gefördert werden.

Jugendliche mit Behinderung über 19 Jahren können in Betrieben und Ausbildungseinrichtungen gefördert werden, wenn mindestens ein kollektivvertraglicher Hilfsarbeiterlohn vereinbart ist. Die Förderdauer kann die gesamte Lehrzeit umfassen.

Für die Gewährung dieser Förderungen ist ein Beratungsgespräch zwischen AMS und Dienstgeber bezüglich der zu fördernden Person nötig. Es ist daher erforderlich, dass Arbeitgeber und die zu fördernde Person vor Beginn des Ausbildungsverhältnisses mit dem AMS Kontakt aufnehmen.

Clearing - Abklärung beruflicher Entwicklungsmöglichkeiten für Jugendliche

Clearing soll jugendlichen behinderten Menschen ihre Möglichkeiten in Bezug auf ein künftiges Berufsleben aufzeigen. Entscheidungsgrundlagen für ein realistisches weiteres Vorgehen für die berufliche Integration sollen geschaffen werden. Clearing umfasst Beratung, Betreuung Begleitung und diagnostische Tätigkeiten. Die Clearingphase kann höchstens 6 Monate dauern.

Arbeitsassistenz

Die Arbeitsassistenz für Menschen mit Behinderung und Betriebe hat folgende Aufgaben:

  • Beratung und kompetente Hilfestellung für die Erlangung und Sicherung von Arbeitsplätzen.

  • Beratung für Behinderte, die Probleme beim Einstieg in das Erwerbsleben sowie bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit haben.

  • Beratung und Hilfestellung bei drohendem Arbeitsplatzverlust.

  • Unterstützung der Betriebe bei Suche und Auswahl geeigneter behinderter Arbeitskräfte.

  • Unterstützung der Betriebe bei Konflikten am Arbeitsplatz.

  • Beratung und Information für Vorgesetzte, Betriebsrat und Kollegen/Kolleginnen über Auswirkungen von psychosozialer Beeinträchtigung und Behinderung auf Arbeitsplatz und Arbeitsabläufe.

Aus dem Ausgleichstaxfonds können Zuschüsse und Darlehen für die Kosten der begleitenden Hilfe am Arbeitsplatz, insbesondere für solche im Rahmen der Arbeitsassistenz, gewährt werden. Informationen über Arbeitsassistenzprojekte erteilen die Landesstellen des Bundessozialamtes.

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