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Autoimport aus EU Ländern  

Bei Neuwägen (weniger als 6.000 km Erstinbetriebnahme innerhalb von sechs Monaten) wird die (ausländische) Mehrwertsteuer vom Bruttopreis abgezogen.
Die Österreichische Umsatzsteuer (20 Prozent) und die Normverbrauchsabgabe (NOVA) sind dann hinzuzurechnen bzw. diese fallen in Österreich an.
Innerhalb der EU fallen keine Zollabgaben an.

Bei Gebrauchten ist die Steuer beim ausländischen Händler zu zahlen. Privatkäufe unterliegen keiner Umsatzsteuer.
Beachten Sie auch, dass Transportkosten, Überstellungskennzeichen, Kurzhaftpflichtversicherung sowie Überstellungskosten ebenfalls einzukalkulieren sind.

Autos, die nach Österreich importiert werden, müssen den technischen österreichischen Bestimmungen entsprechen, um hier angemeldet werden zu können. Allenfalls kommen Einzelgenehmigungen in Frage. Erkundigen Sie sich daher zeitgerecht bei der jeweiligen KFZ- Landesprüfstelle (für OÖ: Amt der OÖ Landesregierung, Landesprüfstelle, Goethestr. 86, 4021 Linz, Tel. (0732) 7720 - 13571 DW, www.ooe.gv.at.

Nähere Infos (mit entsprechenden Dokumentenvorlagen) zum Eigenimport erhalten Sie über die Autofahrerclubs:

und beim Amtshelfer für Österreich www.help.gv.at

Garantieleistungen sind von jeder Markenwerkstätte des Herstellers auch in Österreich zu erbringen. Die Durchsetzbarkeit von Gewährleistungsansprüchen könnte allerdings schwieriger werden, wenn der Verkäufer/die Verkäuferin im Ausland ist und das Recht dieses Landes zur Anwendung gelangt.


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