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Familienbeihilfe
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Unabhängig von ihrer Beschäftigung und ihrem Einkommen haben Eltern mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich Anspruch auf Familienbeihilfe.
Die Familienbeihilfe ist neben Schulbuchaktion und Schülerfreifahrt eine Leistung, die alle bekommen. Für Kinder unter 18 Jahren gibt’s die Familienbeihilfe automatisch. Für ältere Kinder in einer Schul- oder Berufsausbildung bekommen Sie die Familienbeihilfe bis zum Alter von 26 – unter Umständen auch bis 27. Eine entsprechende Bestätigung müssen Sie an das zuständige Finanzamt senden. Bei Studierenden im ersten Jahr gilt die Aufnahme als ordentlicher Hörer als Voraussetzung. Danach müssen StudentInnen einen Leistungsnachweis erbringen.
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 |  | |  | Für jedes Kind |  | ab dem Monat in dem das Kind das 3. Lebenjahr vollendet hat |  | ab dem Monat in dem das Kind das 10. Lebensjahr vollendet hat |  | ab dem Monat in dem das Kind das 19. Lebensjahr vollendet hat
|  |  |  |  | 1.Kind |  | 105.4 |  | 112.7 |  | 130.9 |  | 152.7
|  |  |  |  | 2.Kind |  | 118.2 |  | 125.5 |  | 143.7 |  | 165.5
|  |  |  |  | 3.Kind |  | 140.4 |  | 147.7 |  | 165.9 |  | 187.7
|  |  |  |  | 4.Kind |  | 155.44 |  | 162.7 |  | 180.9 |  | 202.7
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Für jedes weitere Kind wird die Familienbeihilfe um € 50.- erhöht. Weiters wird die Familienbeihilfe pro Kind um den Kinderabsetzbetrag in der Höhe von € 50,90 erhöht.
Für ein erheblich behindertes Kind erhöht sich die Familienbeihilfe monatlich um € 138,30. Die Beihilfe für ein erheblich behindertes Kind beantragen Sie mit einem ärztlichen Zeugnis. Das Ausmaß der Behinderung ist mit einem Gutachten des Bundessozialamtes festzustellen.
Die Familienbeihilfe wird sechsmal jährlich in zweimonatlichen Raten ausbezahlt. |
Antrag
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| Die Familienbeihilfe beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Wohnsitzfinanzamt. Diese Beihilfe kann grundsätzlich nur die Mutter beziehen. |
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