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AK-Hilfe bei Schäden durch Naturkatastrophen
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| 29.08.2005 |
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| Unwetter richten immer wieder enorme Schäden an Wohnhäusern an. Aufräumarbeiten und die Beseitigung der Schäden verschlingen viel Geld. Die AK Oberösterreich unterstützt daher betroffene Mitglieder mit der AK-Katastrophen-Hilfe. |
Arten der Förderung
- Wiederaufbaukredit in Höhe von bis zu 5000 Euro (bei einem Schaden von mehr als 8000 Euro): Der Kredit hat eine Laufzeit von fünf Jahren und wird über die an der Aktion teilnehmenden Banken abgewickelt. Das erste Jahr ist tilgungsfrei, ab dem zweiten Jahr ist der Kredit in 48 Monatsraten zurückzuzahlen, wobei die Zinsen die AK Oberösterreich trägt.
- Direkthilfe in Höhe von bis zu 750 Euro (abgestuft nach Schadenshöhe): Diese Beihilfe braucht nicht zurückgezahlt werden.
Die AK-Katastrophen-Hilfe wird nur für Schäden am Hauptwohnsitz und nur einmal pro Haushalt zuerkannt.
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Voraussetzungen
- Die Antragstellerin/der Antragsteller muss Mitglied der AK Oberösterreich sein.
- Sie/er muss auch eine Beihilfe aus dem Katastrophenfonds des Landes Oberösterreich erhalten, das gilt als Beleg für den erlittenen Schaden.
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| Das Antragsformular finden Sie in der Infobox. |
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